« Allgemeine Geschäftbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

              PlanBer GmbH
              Karl Witte Str. 1-2
              06258 Schkopau

    nachfolgend Gesellschaft genannt - und dem Kunden.

  2. Kunde im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Energieberatung oder Planung von Gebäuden und deren Systemen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Mit Abschluss eines Berater- oder Planungsvertrages in schriftlicher Form wird der Vertrag gültig.

§ 4 Preise

  1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise gelten für die jeweilige definierte Leistung.

  2. Während der Beratung und Planung eventuell anfallende Mehrkosten sind schriftlich festzuhalten und müssen von beiden Parteien bestätigt werden.

  3. Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die erbrachte Leistungen und erstellten Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Gesellschaft.

§ 8 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Haftung

  1. Die Gesellschaft haftet nicht für die Beratungsleistungen. Diese Ergebnisse dienen ausschliesslich der Einschätzung des Gebäudezustandes und welche Sanierungsmassnahmen zu Energieeinsparungen führen. Die Umsetzung ist ausschliesslich durch Fachfirmen durchzuführen.

  2. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der Gesellschaft bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würden.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Halle/S.