« Gebäudedichtsheitsprüfung
                               mit Blower Door Test

1. Durchführung der Prüfung der Gebäudedichtheit nach DIN EN 13829

  • Eine Messmethode nach dem Differenzdruckverfahren
  • Eröffnet die Möglichkeit, Leckagen zu orten und quantifizieren
  • Lässt die Ermittlung der Luftwechselraten zu und mit bestehenden Grenzwerten abzugleichen

2. Prüfung des Gebäudes wie im Nutzungszustand

  • Innentüren offen halten, so dass ein Luftverbund vorhanden ist.
  • Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagen werden abgedichtet.
  • Andere Lüftungsöffnungen (Öffnungen für natürliche Lüftung) werden für die Messungen im Verfahren A geschlossen.
  • Folgende Bestandteile der luftdichtenden Hülle bleiben im Originalzustand, das heißt ohne temporäre Abdichtung: Briefkastenschlitze, Ofentür eines Kachelofens, Türfugen z.B. in Tür zum Dachboden oder zum Keller etc., Abgasrohr der Therme, Schornsteinbelüftungsklappen, Dunstabzugshaube ohne Verschlussklappe.

3. Prüfung, ob die Gebäudehülle luftdicht hergestellt ist (Leckagesuche)

  • Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen in der Gebäudehülle werden geschlossen oder abgedichtet.
  • Raumluftabhängige Wärmeerzeuger (Wärmeerzeuger, welche die Zuluft aus Raumluft beziehen: Kaminöfen, Wandthermen ...) werden abgestellt.
  • Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagen werden abgedichtet.
  • Siphons in Abwasserleitungen sind mit Wasser gefüllt oder abgedichtet.
  • Kaminzüge werden verschlossen.
  • Andere Lüftungsöffnungen (Öffnungen für natürliche Lüftung) werden für die Messungen im Verfahren B verklebt.

4. Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle

  • Reduzierung von Heizkosten
  • Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten
  • Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasser
  • Vermeidung von Schimmelpilzbildung
  • Gewährleistung einer optimalen Funktionalität einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Verbesserung des Wohnklimas durch:
    1. Vermeidung von Zugluft
    2. Vermeidung von Kaltluftseen
    3. Verbesserung des Schallschutzes